Kunsthändler der Avantgarde
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Washingtoner Erklärung von 1998

Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung am Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde 2008 gegründet, um die öffentlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen in Deutschland bei der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu unterstützen.

Mit Verabschiedung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ im Dezember 1999 wurden die Nachforschungen zu Erwerbungsvorgängen und Verlustumständen sowohl von einzelnen Objekten als auch von umfangreichen Sammlungen im Kontext der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrer bis heute nachwirkenden Folgen als fortwährende Aufgaben für Museen, Bibliotheken, Archive und weitere öffentliche Institutionen formuliert. Bereits ein Jahr zuvor waren auf der „Washingtoner Konferenz“ Grundsätze für die Rückgabe von Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust beschlossen worden. Deutschland hatte mit 43 weiteren Staaten die Erklärung unterzeichnet und sich verpflichtet, „nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden.“

Zur Erfüllung der mit der Unterzeichnung der „Washingtoner Erklärung“ verbundenen Verpflichtungen und Aufgabenstellungen, können öffentliche Einrichtungen in Deutschland seit 2008 weitere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen. Aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurden zwischen 2008 und 2011 Fördermittel in Höhe von einer Million Euro bereit gestellt. Seit 2012 stehen jährlich zwei Millionen Euro für die Durchführung von Provenienzrecherchen und zur systematischen Prüfung der Sammlungsbestände zur Identifizierung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die von der Kulturstiftung der Länder finanzierte Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung wurde mit der Durchführung des Verfahrens zur Vergabe dieser Fördermittel beauftragt.

Ein wesentlicher Bestandteil des Aufgabenspektrums der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung besteht in der kontinuierlichen Verbesserung des wissenschaftlichen Austausches, der Vermittlung der in den geförderten Projekten erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse und der weiteren Vernetzung der Forschung.

Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung kam somit gern dem Wunsch nach, in allen Fragen zur Klärung der Umstände, unter denen deutsche öffentliche Einrichtungen in den Besitz von Kunst- und Kulturgut gelangt waren, das auf die Herkunft aus der Sammlung Flechtheim verwies, eine moderierende und koordinierende Rolle einzunehmen. Zwischen 2009 und 2011 fanden mehrere Arbeitstreffen statt, auf denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Museen ihr Wissen teilten und ihre Forschungsergebnisse vorstellten.

Im Ergebnis dieser Arbeitsgespräche wurde stets ein arbeitsteiliges Vorgehen abgestimmt und vereinbart, nicht zuletzt aus dem Grund, um die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht mehrfach für bestimmte gleichgerichtete Forschungen an den einzelnen Häusern aufzuwenden. Die im Rahmen dieses wissenschaftlichen Austausches in außerordentlich guter kollegialer Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse sind auch in die Realisierung des Ausstellungsprojekts „Alfred Flechtheim.com | Kunsthändler der Avantgarde“ und die Präsentation der Website www.alfredflechtheim.com eingeflossen.

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